Pferdepass S.I.R.E.
Soll eine Stute oder ein Hengst einmal in der Zucht eingesetzt werden, ist beim Kauf eines Mérens besondere Aufmerksamkeit dem Pferdepass (Livret) zu widmen. Wenn eine Stute gedeckt wird und die Nachzucht Abstammungspapiere des SVPK erhalten soll ist es wichtig, dass die Abstammung der Stute einwandfrei nachvollzogen werden kann. Dies geschieht anhand des Pferdepasses. Jeder Equide, also auch die Mérens, bekommen in Frankreich, wenn sie offiziell gezüchtet werden, bei der Geburt einen Pass. Damit wird das noch junge Fohlen im LIVRE CHEVAL DE MERENS registriert. (Anmerkung: Mérens ohne gültigen Pferdepass oder Abstammungspapiere werden in Frankreich und der Schweiz lediglich als schwarzes Pony bezeichnet)
Die Seiten 3, 6 und 7 sind die Identifikationsdokumente im französischen Pass. Sind diese nicht oder nur teilweise ausgefüllt oder fehlen sogar die erforderlichen Stempel (Validation), kann das Tier nicht einwandfrei identifiziert und die Abstammung somit in Frage gestellt werden. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da für die Rasse Cheval de Mérens die Reinzucht gilt! Wenn das Mérens das Alter von 18 Monaten erreicht hat oder exportiert werden soll, wird das Signalement des Tieres durch einen anerkannten Tierarzt der Haras Nationaux aufgenommen bzw. überprüft. Dabei wird der Stempel mit der Unterschrift des Tierarztes auf der Seite 6 eingetragen (rot umrandet).
Danach wird der Pass an den Service des Haras (Bureau de l'Elevage) in ARNAC POMPADOUR eingesandt und mit dem Stempel des MINISTERE DE L'AGRICULTURE sowie der Unterschrift des Verantwortlichen und dem Datum (rot umrandet) versehen. Das Datum auf der Seite 3 muss ein späteres als auf der Seite 6 sein!
Bei einem Export müssen zudem die dafür erforderlichen Impfungen auf der Seite 8 eingetragen sein.
Wird nun das Mérens verkauft, wird die CARTE D'IMMATRICULATION von der Seite 1 abgetrennt und der/die neue/n Besitzer werden auf der Rückseite eingetragen. Nachdem beide Parteien, Verkäufer und Käufer auf der Rückseite unterschrieben haben, wird die Karte ans S.I.R.E. geschickt. Dort wird nun eine neue CARTE D'IMMATRICULATION ausgestellt mit dem neuen Besitzer auf der Vorderseite. Die CARTE D'IMMATRICULATION ist das rechtliche Besitzdokument (nicht der Pass). Der Besitzerwechsel muss dem S.I.R.E. innert 8 Tagen ab Kaufdatum gemeldet werden!
Wenn Sie nun ein Cheval de Mérens erwerben möchten oder bereits eines gefunden haben und sich nicht sicher sind, ob die Papiere in Ordnung sind bzw. sie die Anforderungen für die offizielle Zucht erfüllen, beantworten wir Ihre Fragen gerne. Sie erreichen uns unter der Natelnummer 079 652 66 28 oder via e-mail.